Falls jemand das Protokoll der HV 2020 einsehen will bitte bei unserer Aktuarin Martina melden –> aktuar@fcdiepoldsau.ch
079 767 86 20
Abgeleitet aus der Vereinsvision verfolgen wir folgende Vision für unsere Juniorenabteilung:
FUSSBALL, FREUDE, FREUNDSCHAFT
Wir wollen der Jugend aus der Region Diepoldsau-Schmitter, Widnau, Heerbrugg und Balgach durch den Fussball Spass, Gemeinschaft und Integration ermöglichen. Diese Vision verfolgen wir mit unserem magischen Dreieck:
Bogenstrasse
9444 Diepoldsau
079 6993721
patrick_imhof@bluewin.ch
Die Seniorenabteilung besteht aus zwei Gruppen.
Die Senioren 30+ trainieren Mittwochs 19.30 Uhr und spielen noch Meisterschaftsspiele. Es gibt auch die Möglichkeit nur am Trainingsbetrieb teilzunehmen.
Die Senioren 40+ ist eine Trainingsgruppe die auch Mittwochs 19.30 trainiert und keine Meisterschaft mehr bestreitet.
Und wie es bei den älteren Herren eines Vereins so ist wird viel für das Gemütliche beisammen sein getan. z.B Klaushock, Eishockeyspiel, Familienausflug, usw.
Hast du interesse dann melde dich bei unserem Seniorenobmann
Der Fussballclub Diepoldsau-Schmitter ist ein vorbildlicher, erfolgreicher und mitgliederorientierter Fussballklub. Seine erste Mannschaft spielt erfolgreich überregional. Die zweite Mannschaft und dritte Mannschaft spielen erfolgreich im Regionalfussball.
Unsere Juniorenarbeit sehen wir als wichtigen und integralen Bestandteil der Jugendarbeit. Wir sind uns bewusst, dass unser Image und Wert in der Region weitgehend von der Qualität und Akzeptanz unserer Arbeit Im Juniorenbereich abhängt. Wir wollen jedem Kind aus Diepoldsau die Möglichkeit geben, Fussball zu spielen. Der FC Diepoldsau-Schmitter und der FC Widnau arbeiten in der Nachwuchsförderung eng zusammen. Die Nachwuchsabteilung stellt aufgrund der guten Trainingsbedingungen und den ausgewiesenen Nachwuchstrainern ein attraktives Sprungbrett zum Spitzen.- und Leistungsfussball dar. Der FC Diepoldsau-Schmitter ist sich seiner wichtigen Rolle bei der Integration junger Leute aus anderen Ländern und Kulturen bewusst und nimmt sie im aktiv wahr.
Alle Abteilungen leisten gesellschaftlich wichtige Beiträge. Die Gönnervereinigung, der Club51 und alle Sponsoren sind elementare und finanziell wichtige Säulen des Vereins.
Wir schaffen die bestmöglichsten Voraussetzungen, um unseren Mitgliedern die Ausübung des Fussballsports zu ermöglichen. Wir bieten den Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, fördern und fordern den spielerischen Umgang mit dem Leistungsdruck.
Wir fördern Talente und willige Spieler und bekennen uns in diesem Sinne zum Leistungssport, ohne jedoch den Breitensport zu vernachlässigen. Wir setzen uns für die Prävention gegen Suchtmittel ein. Wir legen Wert auf eine zeitgemässe Aus.- und Weiterbildung der Trainer.
In allem was wir tun, wollen wir erfolgreich sein ohne dabei die Freude an unserem Sport zu verlieren.
Wir fördern den Teamgeist und die Integration in eine Gemeinschaft genauso, wie wir Wert auf die sportliche Leistung und die aktive Mitgliedschaft legen. Wir erwarten, dass unsere Mitglieder Verantwortung für den Verein und die einzelnen Mannschaften übernehmen und ihre Leistung selbstkritisch beurteilen.
Wir verlangen gegenseitigen Respekt wie auch Respekt vor dem Schiedsrichter und dem Gegner.
Wir pflegen zur Gemeinde, der Schule, unseren Gönnern und unseren Sponsoren eine ehrliche und transparente Beziehung und proaktive Kommunikation und streben bei diesen Kreisen wie auch bei der lokalen Bevölkerung eine grosse Akzeptanz an.
Wir legen Wert darauf, dass unser Verein finanziell und ideell breit abgestützt ist und verfolgen eine gesunde Finanzpolitik.
Wir wollen bezüglich Vereinsführung, Leistung, Nachwuchsförderung und gesellschaftlicher Ereignisse ein regional führender und vorbildlicher Verein sein.
Der FC Diepoldsau-Schmitter steht voll und ganz hinter der Charta von Sport-verein-t und strebt an aktiver Träger des Qualitätslable zu sein.
D’Charta künnt man o verlinka, wänns got. Charta Sport-verein-t
Vereinsgründung am 21. Juli 1951
Unter dem Namen “Fussballclub Diepoldsau”, in der Folge “FCD” genannt, besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in Diepoldsau.
Der FCD pflegt und fördert den Fussballsport sowie die Kameradschaft und Geselligkeit.
Er führt Junioren-, Senioren- und Aktiv-Fussballmannschaften. Zu deren Organisation erlässt der Vorstand entsprechende Reglemente.
Der FCD ist politisch und konfessionell neutral.
Der FCD ist Mitglied des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und des Ostschweizerischen Fussballverbandes (QFV). Die Statuten, Reglemente und Beschlüsse der FIFA und der UEFA, des SFV, seiner zuständigen Organe und ständigen Kommissionen sowie des zuständigen Regionalverbandes (OFV) und dessen Abteilungen, sind für den Verein, seine Mitglieder, Spieler und Funktionäre verbindlich.
Mitglied können alle Personen werden, die die Statuten Und das Leitbild des Vereins anerkennen. Beitrittserklärungen sind schriftlich an den Vereinsvorstand zu richten. Minderjährige ist die schriftliche Zustimmung der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters, notwendig. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vereinsvorstandes, welcher an der nächstfolgenden Generalversammlung bestätigt wird.
Der Verein besteht aus folgenden Mitgliedern:
a) beitragspflichtige Mitglieder
b) beitragsfreie Mitglieder
Als Aktivmitglieder gelten Personen, die im Verein den Fussballsport ausüben und das SFV-Juniorenalter überschritten haben, aber noch nicht im Seniorenkader aufgeführt sind.
Wer das vom SFV festgesetzte Mindestalter erreicht hat, kann als Junior aufgenommen werden. Der Übertritt vom Junioren zum Aktivmitglied erfolgt nach Beendigung des SFV-Juniorenalters automatisch.
Mitglied der Senioren kann werden, wer das vom SFV festgesetzte Mindestalter erreicht hat.
Die Passivmitgliedschaft erhält jedermann, der nicht aktiv an der Vereinsarbeit teilnehmen will, sein Interesse am Verein jedoch durch die Bezahlung eines jährlichen Mitgliederbeitrages bekundet. Eine Ausweiskarte räumt ihnen besondere Vergünstigungen ein.
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht hat. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Generalversammlung. Die Ehrenmitglieder sind – alle Rechte geniessend – von sämtlichen Verpflichtungen dem Verein gegenüber entbunden.
Die Freimitgliedschaft erwirbt jenes Mitglied, welches mind. 25 Jahre (ab Beginn der Stimmberechtigung) dem Verein angehört hat. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Generalversammlung. Wenn sich das Mitglied durch administrative Tätigkeit oder auf andere Weise um den Verein verdient gemacht hat, kann die Ernennung schon früher erfolgen. Die Bestätigung erfolgt auch dann durch die nächste Generalversammlung.
Die Aktiv-, Ehren-, Frei- und Vorstandsmitglieder, Senioren, Funktionäre, Schiedsrichter sowie Junioren, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, sind stimmberechtigt und wählbar.
Nicht stimmberechtigt aber wählbar sind Passivmitglieder.
Stellvertretung ist ausgeschlossen.
Allen Mitgliedern obliegt eine allgemeine Treuepflicht gegenüber dem Verein. Insbesondere haben Mitglieder folgende Pflichten:
a) Den Aufgeboten zu Wett- und Freundschaftsspielen, zum Training und zu den Vereinsveranstaltungen Folge zu leisten. Im Verhinderungsfall sind die Trainer oder der Vorstand rechtzeitig-in Kenntnis zu setzen.
b) Alle stimmberechtigten Mitglieder sind verpflichtet, für eine Amtsperiode ein Amt oder eine Funktion im Verein zu übernehmen.
c) Für besondere Aufgaben können Mitglieder durch den Vorstand gleichmässig zu Arbeitsleistungen verpflichtet werden.
Austrittsgesuche von Aktivmitgliedern können nur auf Ende einer Saison erfolgen und müssen bis spätestens 31. Dezember schriftlich an den Vereinsvorstand eingereicht werden. Austrittsgesuchen, welche nach dem 31. Dezember eingereicht werden, kann erst auf Ende der nächsten Saison stattgegeben werden.
Alle übrigen Mitglieder können den Austritt jederzeit schriftlich erklären. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tag der Austrittserklärung.
Jedes austretende Mitglied schuldet dem Verein für das laufende Jahr den Jahresbeitrag sowie allfällige weitere Verpflichtungen. Eine Austrittsgebühr darf nicht erhoben werden.
Ein Mitglied kann, wenn wichtige Gründe vorliegen, durch den Vereinsvorstand ausgeschlossen werden. So vor allem dann, wenn es sich gegen die Statuten und das Leitbild verfehlt,
sich den Anordnungen der Vereinsfunktionäre widersetzt oder mit den laufenden Jahresbeiträgen im Rückstand ist.
Das Mitglied ist mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung über den Ausschluss schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Es kann innert einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung mit einem schriftlichen, begründeten Antrag an den Vorstand, zu Handen der nächsten Generalversammlung rekurrieren. Fällt die. Generalversammlung in die Rekursfrist, so kann ein allfälliger Rekurs anlässlich der Generalversammlung erfolgen.
Aktive, Junioren und Senioren können beim SFV zum Boykott angemeldet werden, wenn sie den finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht oder nur teilweise nachgekommen sind.
Alle Mutationen sind den Vereinsmitgliedern an der Generalversammlung bekannt zu geben.
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung – die ausserordentliche Generalversammlung
b) die Rechnungsrevisoren
c) der Vorstand
d) die Kommissionen
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins und erledigt alle Geschäfte, die ihr nach den Statuten übertragen sind. Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich nach Ablauf des Vereinsjahres statt.
Einladung und Traktandenliste sind den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor der Versammlung zuzustellen.
Die Generalversammlung kann durch einen vom Vorstand gewählten Tagespräsidenten geleitet werden.
Die Generalversammlung wird vom amtierenden Präsidenten bis zum Schluss geleitet. Er stellt zu Beginn fest, dass die Generalversammlung statutengemäss eingeladen wurde, lässt die Stimmenzähler wählen und stellt hernach die Zahl der Stimmberechtigten fest und damit, ob die Generalversammlung beschlussfähig ist.
Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:
1. Appell
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Genehmigung der Traktandenliste
4. Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
5. Mutationen
6. Entgegennahme und Genehmigung der Jahresberichte:
7. Entgegennahme und Genehmigung:
8. Festsetzung der Mitgliederbeiträge
9. Wahl des Vorstandes, der Kommissionen und der Revisoren
10. Bestätigung der Funktionäre
11. Änderungen der Statuten
12. Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes oder einzelner Mitglieder
Die ausserordentliche Generalversammlung wird durch Beschluss des Vorstandes einberufen. Die Einberufung einer solchen hat auch zu erfolgen, wenn mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies unterschriftlich und unter Angabe der Gründe mit eingeschriebenem Brief an den Vereinsvorstand verlangt.
Bei fristgerechter Einberufung ist die Generalversammlung bei Anwesenheit von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Muss die Versammlung wegen fehlendem Quorum aufgelöst werden, sind alle weiteren Versammlungen beschlussfähig, wenn sie fristgerecht einberufen wurden.
Anträge von Mitgliedern sind mindestens 8 Tage vor der Generalversammlung dem Vereinsvorstand schriftlich begründet einzureichen (Statutenänderung gemäss Art. 60).
Die ordentliche wie die ausserordentliche Generalversammlung ist für Vorstands- und Aktivmitglieder, Senioren sowie stimmberechtigten Junioren (oh 18. Altersjahr) obligatorisch.
Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern nicht ein Drittel der anwesenden Mitglieder eine geheime Durchführung verlangt.
Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, im zweiten Wahlgang das relative Mehr.
Bei Abstimmungen ist das einfache Mehr der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder massgebend, vorbehalten bleibt Art. 60 dieser Statuten.
Der Vorsitzende fällt bei allen Abstimmungen, bei denen Stimmengleichheit herrscht, den Stichentscheid.
Der Vorsitzende hat den Mitgliedern in der Reihenfolge, in der sie sich melden, das Wort zu erteilen.
Die Abstimmungen erfolgen in der Reihenfolge, in der die Anträge eingegangen sind.
Der Vorstand besteht aus mindestens 7 Mitgliedern und kann sich wie folgt zusammensetzen:
Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar, Präsident Spiko, Juniorenobmann, Seniorenobmann, Obmann Schiedsrichterwesen, Beisitzer.
Der Vorstand wird durch die Generalversammlung gewählt und ist wieder wählbar.
Mit Ausnahme des Vereinspräsidenten können während der Amtsdauer ausscheidende Vorstandsmitglieder durch den Vorstand ersetzt werden.
In den Vorstand sind alle stimmberechtigten Mitglieder wählbar. Es können mehrere Chargen in einer Person vereinigt werden. Jedes Vorstandsmitglied hat nur eine Stimme.
Der Vorstand kann nach Bedarf Mitglieder für Spezialaufgaben für eine beschränkte Zeit in Spezialkommissionen einberufen.
In die Kompetenz des Vorstandes fallen:
a) die Leitung des Fussballclubs
b) sämtliche Geschäfte, die nicht nach den Statuten ausdrücklich der Generalversammlung unterbreitet werden müssen
c) die Kontrolle anderer Kommissionsgeschäfte
d) ein Kredit von maximal Fr. 4’000 über die von der Generalversammlung genehmigten budgetierten Ausgaben hinaus.
Vorstandssitzungen werden vom Präsidenten oder auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern einberufen. Zu den Vorstandssitzungen können weitere Mitglieder zugezogen werden, welche aber nur beratende Stimme haben. Für die Beschlussfähigkeit bedarf es mindestens der Hälfte der Vorstandsmitglieder.
Der Präsident vertritt den FCD nach aussen. Er leitet die Vorstandssitzungen sowie die Generalversammlung oder die a.o. Generalversammlung, sofern dafür nicht ein Tagespräsident gewählt worden ist.
Gemeinsam mit dem Aktuar oder Kassier führt er die rechts-verbindliche Unterschrift.
Der Vizepräsident steht dem Präsidenten in seiner Tätigkeit bei und tritt gegebenenfalls in seine Rechte und Pflichten ein.
Der Kassier organisiert das Rechnungswesen und die Vermögensverwaltung. Er ist verantwortlich für den Einzug der Mitgliederbeitrage und erstellt die Jahresrechnung auf Ende des Geschäftsjahres.
Zusammen mit dem Vorstand erstellt er rechtzeitig das Budget zuhanden der Generalversammlung.
Zur Entlastung können ihm weitere Kassiere zugeordnet werden.
Der Aktuar führt über alle Vorstandssitzungen und Generalversammlungen ein Protokoll, welches jeweils an der nächsten Zusammenkunft vorzulegen und zu genehmigen ist. Die Protokolle sind vom Aktuar zu unterzeichnen.
Der Aktuar ist für die Archivierung der Protokolle verantwortlich.
Der Spielkommissionspräsident leitet die Spielkommission der Aktivmannschaften.
Es liegt in der Kompetenz des Spiko-Präsidenten, die Funktionäre der Spielkommission zu bestimmen, wobei dem Vereinsvorstand das Einspracherecht vorbehalten bleibt. Für die Verteilung der Ämter ist die Spielkommission allein zuständig.
Der Juniorenobmann steht der Juniorenkommission vor und erledigt deren administrativen Belange. Er vertritt die Belange der Junioren im Vorstand.
Der Obmann der Senioren leitet die Seniorenkommission und vertritt die Belange der Senioren im Vorstand.
Der Obmann des Schiedsrichterwesens ist verantwortlich für den Schiedsrichternachwuchs. Er und der Beisitzer haben die übrigen Vorstandsmitglieder in ihren Funktionen zu unterstützen. Vom Vorstand können ihm und dem Beisitzer spezielle Aufgaben zugewiesen werden.
Die Funktionäre, wie Platzchef, Materialverwalter, Platzkassier, Propagandachef und Trainer werden vom Vorstand gewählt. Die Aufgaben und Entschädigungen des Trainers der 1. Aktivmannschaft werden in einem speziellen Vertrag geregelt.
Der Clubhaus-Wirt wird vom Vorstand gewählt. Seine Aufgaben, Pflichten und Rechte sind in einem speziellen Pflichtenheft aufgeführt.
Die durch die Generalversammlung gewählten Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung sowie die Geschäftsleitung und erstatten der Generalversammlung Bericht darüber. Die Rechnungsrevisoren dürfen nicht dem Vorstand angehören.
Die Spielkommission besteht aus:
Die Spielkommission organisiert und Überwacht den gesamten Spiel- und Trainingsbetrieb der Aktivmannschaften.
Die Spielkommission hat das Recht in spielerischen Angelegenheiten obligatorische Mannschafts-Versammlungen einzuberufen.
Der Spielkommission bleibt es vorbehalten, nach Absprache mit der Juniorenkommission, Junioren für die Aktivmannschaften aufzubieten.
Die Spielführer werden von der Mannschaftsversammlung auf Vorschlag der Spielkommission gewählt.
Die Juniorenkommission besteht aus:
Die Juniorenkommission organisiert und Überwacht den gesamten Spiel- und Trainingsbetrieb der Juniorenabteilung.
Es liegt in der Kompetenz des Juniorenobmannes, die Funktionäre der Juniorenkommission zu bestimmen, wobei dem Vereinsvorstand das Einspracherecht vorbehalten bleibt. Für die Verteilung der Ämter ist die Juniorenkommission allein zuständig.
Die Seniorenkommission besteht aus:
Die Seniorenkommission organisiert und überwacht den gesamten Spiel- und Trainingsbetrieb der Seniorenabteilung.
Es liegt in der Kompetenz des Seniorenobmanns, die Funktionäre der Seniorenkommission zu bestimmen, wobei dem Vereinsvorstand das Einspracherecht vorbehalten bleibt. Für die Verteilung der Ämter ist die Seniorenkommission allein zuständig.
Das Clubvermögen des FCD besteht aus:
Der Vorstand ist befugt, nach Genehmigung durch die Generalversammlung, Fonds für besondere Zwecke anzulegen und zu äufnen.
Die Einnahmen des Clubs bestehen aus:
Die Ausgaben des Clubs setzen sich wie folgt zusammen:
Die Mitgliederbeiträge sind grundsätzlich zu Beginn des Geschäftsjahres, resp. beim Eintritt zu entrichten. Mitgliedern, die in der 2. Hälfte des Geschäftsjahres beitreten, kann der jeweilige Jahresbeitrag durch Beschluss des Vorstandes reduziert werden.
Separat geführte Kassen bedürfen der Genehmigung des Vorstandes. Dieser kann dazu spezielle Regelungen erlassen.
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des nächstfolgenden Jahres.
Für die vom Verband gegenüber Mitgliedern des FCD verhängten Bussen können die Fehlbaren haftbar gemacht werden.
Für Unfälle und andere Schäden irgendwelcher Art übernimmt der Verein keine Verantwortung gegenüber den Mitgliedern, jedoch gegenüber Drittpersonen im Rahmen der Haftpflichtversicherung.
Für die vom FCD eingegangenen Verbindlichkeiten haftet nur das Clubvermögen. Jede persönliche Haftung ist ausgeschlossen.
Statutenänderungen können anlässlich einer Generalversammlung beschlossen werden, wenn 3/4 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.
Statutenänderungsanträge sind den Mitgliedern im vollen Wortlaut 14 Tage vor der betreffenden Generalversammlung mit der Einladung schriftlich zuzustellen.
Statutenänderungsanträge von Mitgliedern sind dem Vorstand 30 Tage vor der Generalversammlung mit eingeschriebenem Brief einzureichen.
Die Auflösung des Vereins kann nur anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung erfolgen, welche speziell zu diesem Zweck einberufen wird. Sie ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind. Wenigstens 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten müssen sich für die Auflösung aussprechen. Im übrigen gelten Art. 70 und 77 ZGB.
Bei Auflösung des Vereins muss in jedem Fall eine ordentliche Liquidation erfolgen. Zu diesem Zweck wird eine Kommission eingesetzt, wobei ein Vertreter des Regionalverbandes als Berater zugezogen werden kann.
Bei einer Auflösung darf ein Vermögensüberschuss nicht unter den Mitgliedern verteilt werden. Er wird der Politischen Gemeinde Diepoldsau zur Verwahrung übergeben, bis sich ein neuer Verein mit gleichem Zweck bildet. Sollte die Neugründung nicht innert 10 Jahren erfolgen, so ist der Überschuss dem OFV zur Juniorenförderung zu überweisen.
Das Reglement über die Organisation und die Benützung der Sportanlage Rheinauen, Diepoldsau, bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Statuten.
Diese Statuten wurden an der ordentlichen Generalversammlung vom 5. Juli 1985 genehmigt. Sie ersetzen die Statuten aus dem Jahre 1962 und treten sofort in Kraft.
Die vorliegenden Statuten wurden vom Schweizerischen Fussballverband SFV in Bern am 4. Sept. 1985 genehmigt.
Diepoldsau, 5. Juli 1985
FUSSBALLCLUB DIEPOLDSAU-SCHMITTER
Kategorie | Jahresbeitrag | Pflichten |
---|---|---|
Aktive Frauen Senioren Veteranen | 300.- Fr. | - sporadische Mithilfe bei verschiedenen Anlässen - Papiersammlung |
Aktivmitglieder ohne Spielerpass | 150.- Fr. | - sporadische Mithilfe bei verschiedenen Anlässen - Papiersammlung |
A Junioren 17-19 Jahre | 250.- Fr. | - sporadische Mithilfe bei verschiedenen Anlässen - Papiersammlung - Teilnahme am Sponsorenevent wenn einer stattfindet - Lösliverkauf |
Team Rheintal B 15-16 Jahre | 300.- Fr. | - sporadische Mithilfe bei verschiedenen Anlässen - Papiersammlung - Teilnahme am Sponsorenevent wenn einer stattfindet - Lösliverkauf |
B Junioren 15-16 Jahre | 250.- Fr. | - sporadische Mithilfe bei verschiedenen Anlässen - Papiersammlung - Teilnahme am Sponsorenevent wenn einer stattfindet - Lösliverkauf |
Team Rheintal C 13-14 Jahre | 300.- Fr. | - sporadische Mithilfe bei verschiedenen Anlässen - Papiersammlung - Teilnahme am Sponsorenevent wenn einer stattfindet - Lösliverkauf |
C Junioren 13-14 Jahre | 200.- Fr. | - sporadische Mithilfe bei verschiedenen Anlässen - Papiersammlung - Teilnahme am Sponsorenevent wenn einer stattfindet - Lösliverkauf |
D Junioren 11-12 Jahre | 190.- Fr. | - sporadische Mithilfe bei verschiedenen Anlässen - Sponsorenlauf - Lösliverkauf |
E Junioren 9-10 Jahre | 190.- Fr. | - sporadische Mithilfe bei verschiedenen Anlässen - Sponsorenlauf - Lösliverkauf |
F Junioren 7-8 Jahre | 160.- Fr. | - Sponsorenlauf |
G Junioren Fussballschule | 110.- Fr. | - Sponsorenlauf |
Passive Mitglieder | 50.- Fr. | - sporadische Mithilfe bei verschiedenen Anlässen (freiwillig) |
Alle Vereinsmitglieder inkl. A und B Junioren exkl. Nichtspielende Aktivmitglieder. Die Arbeit von Funktionären, Trainern und Vorstand gilt als Arbeitseinsatz, wird statistisch aber nicht erfasst.
Alle Junioren/innen
Alle Vereinsmitglieder (exkl. Vorstand, Ehren- und Freimitglieder, Funktionäre, Trainer und Nichtspielende Aktivmitglieder)
Erhebung eines zusätzlichen Beitrages von CHF 50.- pro Jahr. Eingezogen wird der Beitrag mit dem ordentlichen Jahresbeitrag. Vorstand, Ehren- und Freimitglieder, Funktionäre, Trainer und Nichtspielende Aktivmitglieder sind ausgenommen.
(Arbeitseinsätze, Sponsorenlauf/Torwandschiessen, Losverkauf):
Befreiung alle Verpflichtungen | Zusätzlicher Beitrag von CHF 250.- |
Befreiung Losverkauf | Zusätzlicher Beitrag von CHF 70.- |
Befreiung Sonsorenlauf/Torwandschiessen | Zusätzlicher Beitrag von CHF 30.- |
Wer sich von Sponsorenlauf/Towandschiessen nicht befreien lässt, muss mindestens CHF 30.- Sponsoren-beiträge bringen. Eine allfällige Differenz muss selber bezahlt werden.
Die Summe der zusätzlichen Jahresbeiträge (CHF 50 pro Person) werden vollumfänglich an die Mann-schaften zurückbezahlt. Die Verteilung erfolgt anhand der Anzahl Einsätze jeder Mannschaft.
Jede Arbeit, für die ein Aufgebot vom FC über den Trainer oder den Mannschaftsverantwortlichen erfolgt ist. Pro 2 Stunden voraussichtlicher Arbeitszeit wird ein Einsatz erfasst.
Die Trainer koordinieren die Helfereinsätze innerhalb der Mannschaften und sind dafür verantwortlich, dass alle mitmachen. Der Trainer kann die Koordination auch an einen zuverlässigen Dritten delegieren.
CHF 50.- wenn eine Mannschaft für den zugeteilten Helfereinsatz zuwenig Helfer stellt.
Wenn ein Helfer nicht zur Arbeit erscheint wird der Pass für 3 Spiele an denen der Spieler eingesetzt werden könnte eingezogen und der Spieler zahlt CHF 50.- in den Topf ein.
Helfereinsätze können abgetauscht werden. Der Verantwortliche ist aber immer zu informieren.
(exkl. Vorstand, Ehren- und Freimitglieder, Funktionäre, Trainer und Nichtspielende Aktivmitglieder)
Aktive | Jahresbeitrag inkl. Zusatzbeitrag CHF 50 | Befreiung von Arbeit | Befreiung Losverkauf | Befreiung Sponsorenlauf | Total |
---|---|---|---|---|---|
Muster Peter | 350.- | Nein | Ja | Ja | 450.- |
Muster Fritz | 350.- | Nein | Ja | Nein | 420.- |
Muster Hans | 350.- | Ja | Ja | Ja | 600.- |
Muster Kurt | 350.- | Nein | Nein | Nein | 350.- |